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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der mcn tele.com AG

1. Allgemeines / Vertragsschluss

1.1
Die mcn tele.com AG (im Folgenden mcn) erbringt ihre Leistungen gegenüber dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben, insbesondere auf Grundlage der Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und nach Maßgabe der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der jeweiligen Leistungsbeschreibungen (BGB) für die jeweils von dem Kunden beauftragte Leistung sowie des Merkblattes über Hinweise zum Datenschutz und SCHUFA-Klausel und der Preisliste der mcn in der jeweils gültigen Fassung.

1.2
Die AGB, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen (BGB), die Preisliste sowie das Merkblatt über Hinweise zum Datenschutz und SCHUFA-Klausel werden wesentlicher Bestandteil des Vertrages mit mcn, indem der Kunde bei Vertragsschluss ausdrücklich auf ihre Geltung hingewiesen wird und er in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann, sie dem Kunden übergeben oder übersandt oder im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (im Folgenden Bundesnetzagentur) veröffentlicht werden. Die AGB, BGB und Leistungsbeschreibungen sowie das Merkblatt über Hinweise zum Datenschutz und SCHUFA-Klausel können auch in den Geschäftsräumen der mcn oder unter www.mcn-tele.com eingesehen werden.

1.3
Änderungen dieser AGB, der Leistungsbeschreibungen (BGB), der Preisliste sowie des Merkblattes über Hinweise zum Datenschutz und SCHUFA-Klausel werden jederzeit aufgrund aktueller Gesetzesänderungen, sowie regulatorischer Rahmenbedingungen vorbehalten und dem Kunden ihm Rahmen des der mcn Möglichen im Voraus angezeigt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von einer Notfrist von einer Woche ab Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. Der Kunde wird auf diese Folge bei Mitteilung gesondert hingewiesen.

1.4
Abweichende AGB des Kunden finden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch mcn keine Anwendung.

1.5
Der Vertrag kommt mit dem Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Service-Rufnummern-Vertrages bei mcn sowie deren Auftragsbestätigung oder mit Annahme des von mcn unterbreiteten individuellen Angebotes zustande. Die Annahme kann auch in der Erbringung der beauftragten Leistung liegen. mcn ist jederzeit berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

1.6
Weitere Service-Rufnummern werden auf Basis eines jeweils neu abzuschließenden Service-Rufnummern-Vertrages aktiviert. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten auch für zukünftige Verträge diese AGB, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen (BGB), die Preisliste sowie das Merkblatt über Hinweise zum Datenschutz und SCHUFA-Klausel der mcn. Die Änderung von Routingzielen erfolgt nach den Wünschen des Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der mcn.

1.7
Werden Service-Rufnummern für Telefonmehrwertdienste vor dem Vertragsabschluss mit mcn durch den Kunden über einen anderen Netzbetreiber genutzt, können diese gegebenenfalls von diesem zu mcn portiert werden. In diesem Fall wird der abgebende Netzbetreiber von dem Kunden zur Portierung dieser Rufnummern beauftragt. mcn kann die Portierung im Namen des Kunden beauftragen, sofern der Kunde mcn eine entsprechende Vollmacht erteilt. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer Portierung der Service-Rufnummer zu mcn eine entsprechende Legitimation zur Nutzung der Service-Rufnummer, z.B. durch Vorlage eines Zuteilungsbescheides der Bundesnetzagentur nachzuweisen.

2. Leistungsumfang / Höhere Gewalt

2.1
mcn erbringt die vertraglich vereinbarten Leistung­en im Rahmen der zur Zeit zur Verfügung stehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Die durchschnittliche Netzverfügbarkeit des mcn-Netzes liegt bei 99,9 % im Jahresdurchschnitt. Wartungszeiten in Ansehung von Ziffer 9 dieser AGB bleiben hiervon ausdrücklich ausgenommen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (BGB) der jeweils von dem Kunden beauftragten Leistung.

2.2
Zeitweilige Störungen der mcn-Leistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, wegen Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen sowie technischer Änderungen an den Anlagen von mcn oder anderer mit mcn zusammengeschalteter Netzbetreiber (z.B. zu Verbesserungen des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Stationen an das Leitungsnetz etc.) oder wegen sonstiger Maßnahmen ergeben, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des mcn-Netzwerkes erforderlich sind. Dauert eine solche Störung länger als 10 Kalendertage an, hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

3. Pflichten des Kunden

3.1
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm anvertrauten Kennworte und PINs geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Er hat sie unverzüglich durch mcn ändern zu lassen, wenn die Gefahr besteht, dass er die Geheimhaltung nicht mehr gewährleisten kann.

3.2
Der Kunde hat sicherzustellen, dass während einer Anwendung mindestens 30% der generierten Anrufe an den Zielanschlüssen abgefragt werden. Wird diese Grenze unterschritten, kann mcn die Zahl der gleichzeitig möglichen Anrufversuche begrenzen bzw. die Anrufe auf eine Hinweisansage (Nichterreichbarkeit) schalten.

3.3
Der Kunde hat mcn eine Änderung der Ruf- und Telefaxnummer, unter der er erreichbar ist, seines Namens, ggfs. der Rechtsform, der Adresse und der Bankverbindung - soweit die Einziehung der fälligen Entgelte im Wege des Lastschriftverfahrens vereinbart ist - unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

3.4
Der Kunde ist verpflichtet, keine rechts- oder sittenwidrige Inhalte anzubieten und auch nicht auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen. Dazu zählen insbesondere Inhalte, die im Sinne der §§ 130, 130 a, 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, oder das Ansehen der mcn schädigen können.
Weiterhin wird der Kunde keine Angebote unterbreiten, welche die allgemeine Lebens- und Schuldnerberatung sowie Arbeits- und Kreditvermittlung betreffen.

3.5
Der Kunde ist, sofern die Nutzung der Mehrwertdienstleistung für den Nutzer entgeltpflichtig ist, verpflichtet, sämtliche (nach der Neufassung des TKG mit Wirkung zum 1.09.2007) bestehenden Preisansage-, Preisanzeige- und Preisansageverpflichtungen (§§ 66a ff. TKG) einzuhalten.

3.6
Der Kunde ist verpflichtet, den Verhaltenskodex und die sonstigen Richtlinien der „Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V.“ („FST e.V.“) vollumfänglich einzuhalten. Der FST ist über einen Link auf unserer Homepage

3.7
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Werbung, Sachen oder sonstige Leistungen unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften zugesandt oder sonst übermittelt werden dürfen.

3.8
Der Kunde stellt sicher, dass der Inhaber des Anschlusses, auf den die auf der Service-Rufnummer eingehenden Anrufe weitergeleitet werden, mit der Entgegennahme der Anrufe einverstanden ist.

4. Entgelte / Drittnutzung

4.1
Die Höhe der vom Kunden für die von mcn angebotenen Leistungen zu entrichtenden Entgelte bzw. der von ihm beanspruchbaren Anbietervergütung bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste der mcn. Die dort aufgeführten Preise beinhalten i.d.R. das Einsammeln der Anrufe, die Verarbeitung mittels Vermittlungsstelle und Zuführung der Anrufe zum angegebenen Ziel. Die Entgeltpflicht gilt auch bei Anrufweiterleitung auf einen anderen als den im Vertrag bestimmten Anschluss.

4.2
Der Kunde hat auch für Leistungen der mcn zu vergüten, die durch von ihm zugelassene Nutzung der Leistungen von mcn durch Dritte, etwa durch Bekanntgabe der PIN oder seines Kennwortes, entstanden sind.

4.3
Entgelte, die durch unbefugte Nutzung Dritter verursacht wurden, hat der Kunde ebenfalls zu zahlen, wenn und soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat. Dies ist insbesondere der Fall bei Verletzungen der Geheimhaltungspflichten bezüglich PIN oder Kennwort.

4.4
Der Kunde wird mcn diejenigen Kosten ersetzen, die ihr nach Abgabe einer Störungsmeldung durch die Überprüfung der technischen Einrichtungen entstanden sind, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen der mcn vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.

5. Zahlungsbedingungen / Aufrechnung / Zurückbehaltung

5.1
Alle Rechnungen der mcn sind mit Zugang beim Kunden fällig. Die Rechnungsbeträge werden im Wege des Lastschriftverfahrens aufgrund einer Einzugsermächtigung des Kunden von dem im Vertrag benannten bzw. von dem Kunden mitgeteilten Konto eingezogen. Sollte der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird für den erhöhten administrativen Aufwand bei mcn eine Bearbeitungspauschale gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von mcn erhoben.

5.2
Die Abrechnung und Auszahlung der dem Kunden gegebenenfalls aufgrund der vertraglich vereinbarten Leistung zustehenden Anbietervergütung ist in der jeweils gültigen Preisliste von mcn geregelt. mcn ist berechtigt, die Anbietervergütung ganz oder teilweise zurückzuhalten (Sperre) und die entsprechenden Beträge nicht an den Kunden auszuzahlen, wenn ein Ermittlungsverfahren der Polizei oder der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Nutzung der Service-Rufnummer gegen den Kunden oder seinen Unterkunden anhängig oder ein Inkassoverbot durch die Bundesnetzagentur in Bezug auf die Service-Rufnummer verhängt worden ist. Gleiches gilt, wenn seitens mcn der berechtigte Verdacht besteht, dass die Service-Rufnummer betrügerisch und/ oder missbräuchlich genutzt wird oder werden soll. Während der Sperrzeit wird der zurückgehaltene Auszahlungsbetrag treuhänderisch von mcn verwaltet. mcn hat die zurückgehaltene Anbietervergütung unverzüglich nach Abschluss des Ermittlungs- oder Strafverfahrens an den Kunden auszuzahlen, sofern nicht andere Rechtsgründe entgegenstehen. Die bei der Einbehaltung bei mcn entstehenden Kosten werden an den Kunden weitergegeben.

5.3
Gegen Forderungen von mcn kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn er Forderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis besitzt.

5.4
Eventuelle Rückzahlungsansprüche des Kunden wegen zuviel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc., werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.

5.5
Monatliche gebrauchsunabhängige Entgelte sind jeweils für den Monat im Voraus zu zahlen. Wird die Leistung nicht über einen vollen Monat erbracht, schuldet der Kunde diese Entgelte anteilig, für jeden Tag ab Bereitstellung der beantragten Leistung 1/30 des Monatspreises. Einmalige Bereitstellungsentgelte werden jeweils mit der ersten an den Kunden gestellten Rechnung abgerechnet.

5.6
Gebrauchsabhängige Entgelte, insbesondere Verbindungspreise, sind mit ihrem Entstehen, der Leistungserbringung durch mcn, spätestens mit Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.

5.7
Sollte ein Scheck nicht eingelöst oder eine Abbuchung nicht ausgeführt werden können, hat der Kunde die dadurch entstandenen Kosten zu tragen, soweit er dies zu vertreten hat und er zur Zurückbehaltung nicht berechtigt war. Die Höhe der vorgenannten Kosten ergibt sich aus der Preisliste von mcn.

6. Beanstandungsausschluss

6.1
Beanstandungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Entgelte bzw. der abgerechneten Anbietervergütung sind umgehend nach Zugang der Rechnung schriftlich bei mcn unter der Anschrift mcn tele.com AG, Abteilung Key Account Management, Gartenstraße 23, 61352 Bad Homburg geltend zu machen. Einwendungen müssen innerhalb von 8 Wochen ab Rechnungsdatum bei mcn eingegangen sein. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Beanstandungen, gilt die Rechnung als genehmigt. mcn wird den Kunden mit der Rechnung auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

7. Verzug / Sperre / Kündigung

7.1
Bei Zahlungsverzug werden dem Kunden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. berechnet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass mcn ein geringerer Schaden entstanden ist.

7.2
Gerät der Kunde gemäß § 45 k Abs. 2 TKG mit einem Betrag in Höhe von mindestens 75 Euro in Verzug und kann mcn die vertraglich geschuldete Leistung zurückbehalten (Sperre), nachdem dem Kunden zuvor unter Setzung einer 14-tägigen Frist die Sperre angekündigt wurde.

7.3
mcn ist berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung zurückzubehalten, insbesondere die im Telekommunikationsnetz der mcn betriebene Service-Rufnummer zu sperren, wenn und soweit der Kunde gegen seine in Ziffer 3.4, 3.5, 3.6 und 3.7 aufgeführten Verpflichtungen wiederholt oder schwerwiegend verstoßen hat. Gleiches gilt, wenn mcn hierzu durch eine Behörde, die Bedarfsträger oder sonst berechtigte Stelle, z.B. die FST e.V. aufgefordert worden ist. Der Kunde wird in diesem Fall keine Schadensersatzforderungen oder sonstige Ansprüche gegenüber mcn geltend machen.

7.4
Gerät der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung oder in einem länger als zwei Monate andauernden Zeitraum mit einem Betrag von mindestens 250 Euro in Verzug, kann mcn das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

7.5
Die Möglichkeit aus einem anderen wichtigen Grund fristlos zu kündigen, bleibt von vorstehender Regelung unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Beantragung der Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Kunden. mcn ist außerdem zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde über seine Kreditwürdigkeit, Adresse oder Bankverbindung - soweit das Lastschriftverfahren vereinbart wurde - schuldhaft falsche Angaben gemacht hat.

8. Haftung

8.1
Für etwaige Schäden haftet mcn gleich aus welchem Rechtsgrund bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei grob fahrlässig verursachten Vermögensschäden des Kunden jedoch der Höhe nach beschränkt auf die in § 44a TKG niedergelegten Beträge (z.Zt. 12.500,- Euro).

8.2
Für die Fälle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es wurden wesentliche Vertrags-, sogenannte Kardinalpflichten verletzt. In diesem Fall haftet mcn jedoch nur für den bei dem Kunden typischerweise eintretenden und vorhersehbaren Schaden; bei Vermögensschäden des Kunden jedoch der Höhe nach beschränkt auf die in § 44a TKG niedergelegten Beträge (z.Zt. 12.500,- Euro).

8.3
mcn haftet im Falle der einfachen Fahrlässigkeit nicht für Folgeschäden und mittelbare Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.

8.4
Die Haftung von mcn nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt von vorstehenden Haftungsbegrenzungen unberührt.

8.5
Die Haftung von mcn für das Handeln ihrer Erfüllungsgehilfen richtet sich ebenfalls nach den vorstehenden Regelungen der Ziffern 8.1 bis 8.4.

8.6
Der Kunde haftet für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass Anrufe auf einen anderen Anschluss als den im Vertrag bestimmten, weitergeleitet werden, ohne dass sich der Inhaber des Anschlusses mit der Weiterleitung einverstanden erklärt hat.

9. Wartung

9.1
Aus dem Ausfall der Nutzungsmöglichkeit während notwendiger Wartungsarbeiten kann der Kunde gegen mcn keine Ansprüche auf Schadenersatz herleiten, es sei denn ein Schaden wurde von mcn vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. mcn wird bemüht sein, die wartungsbedingten Ausfälle im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten so gering wie möglich zu halten.

10. Dauer des Vertragsverhältnisses / Kündigung

10.1
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragspartnern jederzeit schriftlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Soweit in den einzelnen BGB zu den vertraglich vereinbarten Leistungen oder im jeweiligen Auftragsformular eine abweichende Regelung hinsichtlich Vertragslaufzeit und Kündigung getroffen wurde, geht diese der vorstehenden Regelung vor.

10.2
Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis, bevor die Leistungspflicht von mcn begonnen hat, hat er mcn die Aufwendungen für bereits durchgeführte notwendige Arbeiten zu ersetzen, es sei denn mcn hat die Kündigung zu vertreten. Die ordentliche Kündigung ist bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit vor deren Ablauf ausgeschlossen.

11. Fernmeldegeheimnis und Datenschutz

11.1
mcn erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, wenn und soweit der Betroffene eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG) bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

11.2
mcn wird Verkehrsdaten des Kunden nach Maßgabe von § 97 TKG höchstens für die Dauer von 6 Monaten nach Rechnungsversand entsprechend der durch die Fakturierungspartner (als Teilnehmernetzbetreiber) der mcn mitgeteilten Kundenwünsche entweder mit vollständiger Zielrufnummer oder unter Kürzung der Zielrufnummer um die letzten drei Ziffern speichern, es sei denn, der Kunde wünscht eine sofortige Löschung. Sofern Daten verkürzt gespeichert oder auf Verlangen des Kunden gelöscht werden, ist mcn insoweit von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung frei.

11.3
mcn wahrt das Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 TKG im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Für den Umgang mit den übermittelten Daten in Fernmeldeanlagen ausländischer Netzbetreiber gilt das jeweilige nationale Recht. Alles weitere ergibt sich aus dem Merkblatt über Hinweise zum Datenschutz und der SCHUFA-Klausel.

11.4
mcn ist berechtigt, Informationen zum Kunden, insbesondere Namen und Anschrift, im Falle von glaubhaft gemachten Beschwerden von Nutzern über die vom Kunden angebotenen oder zugänglich gemachten Leistungen, auf Anfrage (schriftlich oder mündlich) an diese herauszugeben. Gleiches gilt zur Abwehr von gegen mcn gerichteten Ansprüchen, z.B. wettbewerbsrechtlicher Art.

12. Bonitätsprüfung

12.1
Der Kunde willigt ein, dass mcn der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder anderen Auskunfteien in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften Daten über die Beantragung, die Aufnahme, Erfüllung und Beendigung des Telekommunikationsdienstleistungsvertrags übermittelt und Auskünfte über den Kunden erhält. Weitere Informationen ergeben sich aus dem Merkblatt über Hinweise zum Datenschutz und SCHUFA-Klausel.

12.2
Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die Adressen der SCHUFA sind bei mcn erhältlich.

12.3
Der Kunde willigt ein, dass im Fall eines Wohnsitzwechsels die bisher zuständige SCHUFA die Daten an die dann zuständige SCHUFA übermittelt.

13. Abschlussbestimmungen / Übertragung von Rechten und Pflichten / Schriftform

13.1
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsvereinbarungen, die von den hier getroffenen abweichen, bedürfen ebenso der Schriftform, wie einseitige Erklärungen der Vertragspartner, z. B. Einwendungen, Kündigungen etc.

13.2
Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag grundsätzlich nicht übertragen.

13.3
Ist eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder sollte der geschlossene Vertrag eine Lücke aufweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Vorschrift.

14. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

14.1
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bad Homburg v.d.H., sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. mcn kann ihre Ansprüche jedoch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.

14.2
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen mcn und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Bad Homburg v.d.H.

Änderungen vorbehalten Stand: Oktober 2007